|
Kulturförderung
Die Kulturförderung der Stadt Winterthur umfasstdie Pflege des Kulturgutes (Kulturerbes) durch städtische Institutionen oder in Zusammenarbeit mit privaten Organisationen, die Kulturförderung durch jährlich wiederkehrende Subventionen an privatrechtlich organisierte Kulturinstitutionen, die Kulturförderung durch einmalige, projektbezogene Beiträge an Institutionen, Gruppen oder Einzelpersonen für bestimmte kulturelle Projekte, diverse andere Kulturförderungsmassnahmen wie Vermietung und Vermittlung von Ateliers, Arbeits- und Aufführungsräumen, Werk- oder Druckkostenbeiträge, Verleihung von Förderpreisen, Ankauf von Kunstwerken sowie weitere, der entsprechenden Kultursparte angepasste Massnahmen, die Unterstützung von Massnahmen, welche den Zugang zum Kulturschaffen und das Verständnis dafür ermöglichen und erleichtern.
Wissenswertes zur Kultur und Kulturförderung in der Stadt Winterthur
Allgemeine Rahmenbedingungen für die Kulturförderung 
Eingabetermine 
Was muss ein Gesuch enthalten ? 
Merkblätter für die verschiedenen Kultursparten 
Logo Stadt Winterthur 
Kulturlinks 
Veranstaltungskalender 
Kulturplakatsäulen 
Musikübungsräume 
Kultur- und Förderpreis 
KulturLegi Kanton Zürich 
Auslandateliers 
Geschäftsberichte Kultur 
Allgemeine Rahmenbedingungen für die Kulturförderung
Bezug zur Stadt Winterthur:Die Kulturförderung bezieht sich auf Projekte von Winterthurer Kulturschaffenden. Dieses Kriterium ist erfüllt bei
- Wohnsitz in Winterthur
oder
- durch Nachweis, dass die Kulturszene in der Stadt Winterthur in den letzten drei Jahren wesentlich mitgestaltet wurde.
Subsidiarität:Die Kulturförderung der Stadt Winterthur beruht auf dem Subsidiaritätsprinzip. Angemessene Eigenleistungen der Kulturschaffenden werden in jedem Falle vorausgesetzt. Für Beiträge an Personen, welche in der Region wohnen, wird nach Möglichkeit versucht, die Mitbeteiligung der Wohnsitzgemeinde zu erwirken. Gesuchsteller/innen haben gleichzeitig auch ein Gesuch an diese Stellen einzureichen.
Eingabetermine
Für die Eingabe von projektbezogenen Beitragsgesuchen an die Stadt Winterthur gelten folgende Eingabetermine:
15. Februar
30. Juni
15. September
Diese Eingabetermine, die für alle Kultursparten gelten, sind zu beachten !
Die Eingabefristen sind so zu wählen, dass bei termingebundenen Veranstaltungen das Gesuch mindestens 8 Wochen vor der Veranstaltung eingereicht wird. Rückwirkend werden grundsätzlich keine Beiträge ausgerichtet.
Wenn ein Eingabetermin verpasst wird, wird das Gesuch pendent behalten und im Anschluss an den nächsten Termin, – sofern dieser immer noch 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn liegt -. bearbeitet. Andernfalls kann auf das Gesuch nicht mehr eingetreten werden.
Adresse:
Beitragsgesuche für die projektbezogene Kulturförderung können eingereicht werden an
Stadt Winterthur
Departement Kulturelles und Dienste
Bereich Kultur
Stadthaus
8402 Winterthur
Was muss ein Gesuch enthalten ?
Für die projektbezogene Kulturförderung sind folgende Unterlagen einzureichen:
Name der Gesuchstellenden mit Adresse, Telefonnummern, Telefax, E-mail und ev. Angaben über Erreichbarkeit usw.
Angaben der Nummern von Bank- und Postcheckkonti (bzw. Einzahlungsschein)
Angaben über die am Projekt beteiligten Personen: mit Kurzbiografien und Angaben über die bisherigen künstlerischen Tätigkeiten.
Nachweis über den Wohnort der beteiligten Personen.
Projektbeschrieb: Genaue und dokumentierte Beschreibung des Projektes (siehe auch Kultursparten). Aus der Lektüre dieses Textes soll hervorgehen, was inhaltlich, formal, von der Aussageabsicht, von den geplanten Aktionsorten usw. geplant ist.
Angaben über Zeitpunkt und Ort der Durchführung der Veranstaltung, bzw. des Projektes.
Finanzen: Gesamtbudget des Projektes mit detaillierten Angaben aller geplanten Ausgaben und Kosten des Projektes.
Angaben zur Eigenfinanzierung, bzw. Eigenleistungen der Gesuchsteller.
Alle erwarteten Einnahmen des Projektes (inkl. bereits zugesagte Beiträge von privaten und öffentlichen Förderungsstellen).
Finanzierungsplan mit Angaben, an welche Förderungsstellen ein Gesuch eingereicht wurde und welche Beiträge von diesen Stellen zur Finanzierung des Projektes erwartet werden.
Merkblätter für die verschiedenen Kultursparten
Die einzelnen Rahmenbedingungen für die verschiedenen Kultursparten können den folgenden Merkblättern entnommen werden.

Logo Stadt Winterthur
Die Unterstützung durch die Stadt Winterthur ist an geeigneter Stelle (Drucksachen, Inserate usw.) unter Verwendung der Schriftmarke der Stadt Winterthur zu erwähnen. Logos können bei der Materialverwaltung der Stadt Winterthur angefordert werden (E-Mail:materialverwaltung@win.ch
Kulturlinks
Unter links finden Sie auf dieser Internetseite eine Sammlung von nützlichen Links zu kulturellen Institutionen und Vereinen von Winterthur. Falls Sie Ihr Internet-Auftritt nicht darunter ist, melden Sie uns dies unter
Kulturlink melden
Veranstaltungskalender
Falls Sie eine kulturelle Veranstaltung in Winterthur durchführen, können Sie uns diese melden. Ihre Veranstaltung wird im Internet und auf dem Veranstaltungsplakat aufgeführt. Die Aufnahme ist kostenlos. Die Angaben müssen schriftlich (auch per Mail möglich) erfolgen. Aus Platzgründen behalten wir uns vor, Ihre Angaben zu kürzen bzw. auf dem Plakat nicht aufzuführen.
Bitte beachten Sie, dass die Veranstaltungen auf dem Plakat nur dann aufgeführt werden können, wenn Sie spätestens am Ersten des Vormonats gemeldet werden. Da für die Monate Juli und August jeweils ein gemeinsames Plakat vorgesehen ist, ist die Eingabefrist für Veranstaltungen Juli/August bereits Ende Mai.
Der Veranstaltungskalender auf dem Internet wird laufend nachgeführt.
»» Veranstaltung melden
Kulturplakatsäulen
Die Kulturplakatstellen stehen Vereinen und kulturellen Institutionen der Stadt Winterthur zur Verfügung.
Das Kleinplakat wirbt für kulturelle Veranstaltungen in der Stadt Winterthur wie:
Theater, Konzerte, Ausstellungen, Vorträge, Führungen, Tanz, Film, die öffentlich zugänglich sind.
Das Plakat darf religiöse und sittliche Gefühle nicht verletzen.Die Werbung für Tabak- und Alkoholprodukte ist nur im Umfang des Sponsorings gestattet.
Plakatgrösse: max. Format A2
(Grösse z.B. 60 x 40 cm, Fläche 0.25 m2)
Abgabeort:
Tiefbauamt Werkhof, Obermühlestrasse 5, Winterthur
Schalteröffnungszeiten: Mo - Do 8 - 12, 13.30 - 17 Uhr, Fr 8 - 12, 13.30 - 16 Uhr
Beim Tiefbauamt Werkhof können max. 20 Plakate zum Aushang abgegeben werden. Der Aushang der Kleinplakate erfolgt min. 5 - 7 Tage vor der Veranstaltung. Die Dauer des Aushangs wird aufgrund der Plakatmenge festgelegt.
Aushang:
Der Aushang erfolgt durch den Werkhof. Selbständig angebrachte Plakate werden mit Kostenfolgen für den Veranstalter entfernt. Ueberdies erfolgt gemäss Art. 34 der Allg. Polizeiverordnung eine Anzeige beim Polizeirichter.
Musikübungsräume
Die Stadt Winterthur vermietet an Musikgruppen aus Winterthur und Umgebung Übungsräume. Zur Zeit sind dies 42 Räume, in der Regel in unterirdischen Zivilschutzanlagen.
Für die Miete eines Musikübungsraumes besteht bei der Quartierentwickung Winterthur eine Warteliste, in die sich interessierte Gruppen eintragen können. Sobald die Vermietungsstelle einen Raum anbieten kann, setzt sich diese mit den Gruppen in Verbindung.
Anmeldetalon
Kultur- und Förderpreis
Kulturpreis der Stadt Winterthur.
Der Kulturpreis der Stadt Winterthur wird jährlich vom Stadtrat an eine Person oder Institution verliehen, die sich im kulturellen Bereich der Stadt Winterthur besonders verdient gemacht hat.
Eine Bewerbung für den Kulturpreis ist nicht möglich.
Kulturpreis: Bisherige Preisträger/innen
Förderpreis der Stadt Winterthur
Die Stadt Winterthur schreibt jährlich einen Förderpreis aus. Mit dem Förderpreis der Stadt Winterthur können Kulturschaffende bis zum 35. Altersjahr ausgezeichnet werden, welche das Winterthurer Bürgerrecht besitzen oder in Winterthur ihren Wohnsitz haben.
Die öffentliche Ausschreibung erfolgt Mitte Jahr.
Förderpreis: Bisherige Preisträger/innen
KulturLegi Kanton Zürich
KulturLegi
Personen mit tiefem Einkommen profitieren dank der KulturLegi von Vergünstigungen bei kulturellen Veranstaltungen, Sport- und Bildungsangeboten sowie im Gesundheitsbereich. Der Rabatt beträgt 30 bis 50 Prozent. Trägerin der KulturLegi Kanton Zürich ist Caritas Zürich.
Von der KulturLegi Kanton Zürich profitieren zwei Seiten: Menschen mit tiefem Einkommen erhalten durch vergünstigte Eintrittspreise Zugang zu Kultur, Sport und Bildung. Institutionen unterstützen mit ihrem solidarischen Engagement Personen mit tiefem Einkommen im Kanton Zürich.
Weitere Infos zum Angebot finden Sie unter:
KulturLegi Kanton Zürich 
Auslandateliers
Atelieraufenthalte werden grundsätzlich öffentlich ausgeschrieben. Eine Bewerbung ausserhalb dieser Ausschreibungen ist nicht möglich.
Indien (Varanasi / Benares)
Seit 2007 stellt die Konferenz der Schweizer Städte für Kulturfragen (KSK)auch ein Atelier für Kulturschaffende in Indien zur Verfügung.
Bisherige Aufenthalte von Winterthurer Kulturschaffenden:
2007 Isabelle Huttner
neu: 2010 Georges Wenger (1. Januar bis 30. Juni)
Weitere Belegung durch Winterthurer Kulturschaffende: noch offen
Atelier in Varanasi: Informationen
Berlin
Zusammen mit den Städten Thun und St.Gallen betreibt die Stadt Winterthur ein Atelier in Berlin. Für Winterthurer Kulturschaffende wird das Atelier periodisch für einen 6-monatigen Aufenthalt öffentlich ausgeschrieben.
Bisherige Aufenthalte von Winterthurer Kulturschaffenden:
2005 Sybille Völkin
2007 (Sept.-Nov.) Renate Bodmer
2007/08 (Dez. - Febr.) Theo Hurter
neu: 2009/10 Vincent Hofmann (1. September 2009 bis 28. Februar 2010)
Nächste Belegung durch Winterthurer Kulturschaffende:
1. September 2011 bis 25. Februar 2012.
Die Ausschreibung erfolgt im November 2010.
Atelier in Berlin: Informationen
Atelier in Berlin: An-/Rückreise
Kairo
Als Mitglied der Konferenz der Schweizer Städte für Kulturfragen (KSK) kann die Stadt Winterthur periodisch ein Atelier für Kunstschaffende in Kairo ausschreiben. Die Stadt Winterthur und die KSK leisten zusätzlich einen Beitrag an die Lebenshaltungskosten. Im Atelierhaus der KSK in Kairo sind gleichzeitig immer drei Kulturschaffende aus verschiedenen Schweizer Städten anwesend.
Bisherige Aufenthalte von Winterthurer Kunstschaffenden:
1996 Barbara Graf
1999 Suzette Beck
2001 Ernst Steiner
2005 Franziska Matter
2009 Mia Diener (1.2. - 31.7.2009)
Nächste Belegung durch Winterthurer Kulturschaffende:
1. August 2011 bis 31. Januar 2012, zusammen mit Kulturschaffenden aus den Städten Chur und Neuchâtel. Die Ausschreibung erfolgt im November 2010.
Atelier in Kairo / Aegypten
Geschäftsberichte Kultur
|